Liebe Pferdeliebhaber!

Für den Kauf eines Pferdeanhängers müssen Sie ab € 5.500,- aufwärts kalkulieren. Nicht berücksichtigt sind hier noch die Kosten für Service, Begutachtung, Reifen, allgemeine Verschleißteile und Versicherung. Das Mieten eines Pferdeanhängers kommt wesentlich günstiger als das Kaufen!

Preise Anhänger-Vermietung

1-Pferdeanhänger, 2-Pferdeanhänger oder Kastenanhänger:
1 Tag (9h – 19h) 10 Stunden € 54,-
Wochenendpauschale 3 Tage (Fr. 9h – Mo. 9h) € 138,-
Längere Mietdauer auf Anfrage. Bei Kurzmieten am SA, SO u. FTG wird ein Zuschlag von
€ 10,- hinzugerechnet. Ausgenommen sind Wochenendpauschalen und längere Mieten!Bei Fahrten ins Ausland wird ein Zuschlag von € 30,- hinzugerechnet! Vollkaskoversicherung gegen Mehrpreis möglich.Die Mietkaution beträgt € 400,- !Allgemeine Mietbedingungen:
Lesen Sie bitte die Mietbedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind.

ABHOLUNG & RÜCKGABE

BEI ABHOLUNG UNBEDINGT MITNEHMEN:
Führerschein, Zulassungsschein, Mietgebühr und € 400,- Mietkaution!

Die Abholung bzw. Übergabe der Papiere für Kurzmieten
an Sonn- u. Feiertagen erfolgt um 19.00h des Vortages!
Da wir die Übergabe und Übernahme des Anhängers und der Papiere immer persönlich vornehmen und extra zum Abstellplatz kommen, bitten wir Sie uns rechtzeitig per Telefon zu kontaktieren,
sollten Sie sich bei der Abholung oder Rückgabe des Anhängers verspäten!

RÜCKGABE DER ANHÄNGER:
Sie können den Anhänger
täglich von 8.00 – 20.00h jederzeit wieder am Abstellplatz abstellen!

Die Rückgabe der Mietkaution erfolgt am Sonntag zwischen 18.30 – 19.00h oder Montag 9.00h direkt am Abstellplatz!
In Ausnahmefällen überweisen wir auch gerne die Kaution.

Unsere Mietanhänger

1-Pferdeanhänger od. 2 Kleinpferde

Autom. Stützrad, autom. Planenlift, keine Sattelkammer
Eigengewicht: 710kg
Gesamtgewicht: 1300kg
Tagesmiete € 54,-
Wochenendpauschale € 138,-
(Fr.9h-Mo.9h)

Preise für längere Vermietung auf Anfrage!
Alle Preise inkl. 20% MWST.

2-Pferdeanhänger

Autom. Stützrad, autom. Planenlift, keine Sattelkammer
Eigengewicht: 765kg
Gesamtgewicht: 2000kg
Tagesmiete € 54,-
Wochenendpauschale € 138,-
(Fr.9h-Mo.9h)

Preise für längere Vermietung auf Anfrage!
Alle Preise inkl. 20% MWST.

Fragen Sie einen Termin an – jetzt!

Schicken Sie uns eine Terminanfrage über unser Kontaktformular, oder zögern Sie nicht uns anzurufen, falls es um einen Notfalltransport geht! Unsere Telefonnummer lautet +43 650 880 6500

ANHÄNGER BESTIMMUNGEN

 

Neue Führerscheinregelung „Code 96“ seit 19.Jänner 2013

BesitzerInnen eines Führerscheins der Klasse B dürfen ohne Prüfung – aber mit einer Zusatzausbildung – nun insgesamt 4.250 kg HZG (Zugfahrzeug und Anhänger!) auf der öffentlichen Straße fahren. „Code 96“ ist das Zauberwort für die Erweiterung im Führerschein.3 Theorie und 4 Fahrstunden in einer Fahrschule müssen hiefür absolviert werden. Die Fahrschule händigt bei Abschluss eine Bestätigung aus und dieser „Code 96“ wird im Führerschein eingetragen. Die im Zulassungsschein des PKW eingetragene Anhängelast muss mindestens so hoch sein, wie das momentane Gesamtgewicht des Anhängers.

Anhängerarten

Eingeteilt werden die Anhänger nach ihrem höchst zulässigen Gesamtgewicht und danach, ob sie eine Bremse haben oder nicht. Diese Angaben sind wichtig für das zu beachtende Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Hat der Anhänger maximal 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein leichter Anhänger.
Hat der Anhänger mehr als 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein schwerer Anhänger.

Leichte Anhänger können gebremst sein, müssen es aber nicht sein, schwere Anhänger haben immer eine Bremse. Die Bremse ist bei PKW-Anhängern eine Auflaufbremse.

Gesamtgewicht des Anhängers

Das momentane Gewicht des Anhängers, heißt Gesamtgewicht und ergibt sich aus dem Eigengewicht des Anhängers plus dem Gewicht seiner Beladung. Dieses Gesamtgewicht, darf die höchst zulässige Anhängelast der Anhängevorrichtung nicht überschreiten, da die Anhängevorrichtung sonst beim Beschleunigen und Abbremsen zu stark belastet wird. Die höchst zulässige Anhängelast finden Sie im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges.

Klasse B – Ohne Klasse E

Wenn Sie mit einem PKW einen Anhänger ziehen wollen und nicht im Besitz der Klasse E sind, müssen Sie folgende Gewichtsverhältnisse beachten:

 

Anhängerart Anhänger Zugfahrzeug
Leichter Anhänger
mit Bremse
GG max. HzulGG*
Leichter Anhänger
ohne Bremse
2 x GG < EG+75 kg
Schwerer Anhänger HzulGG max. EG

 

*… bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes

GG … Gesamtgewicht (Gesamtmasse)
EG … Eigengewicht (Eigenmasse)
HzulGG … Höchst zulässiges Gesamtgewicht

Im Falle eines schweren Anhängers ist zu beachten,
dass die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug maximal 3.500 kg betragen darf.
Dies gilt nicht für leichte Anhänger (max. 750 kg HzulGG), hier ist im Extremfall eine Summe der HzulGG von 750+3500=4250 kg möglich.

Klasse B – Mit Klasse E

Die Klasse E zu B wird benötigt wenn bei einem schweren Anhänger das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhänger größer als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist, oder wenn die Sume der höchst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 kg liegt.
Die Klasse E zu B gibt dem Lenker von schweren Anhängern einen weit größeren Spielraum. Die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug darf über 3500 kg liegen. Besondere Bedeutung hat dies im Bereich der Pferdeanhänger.

Hier erfahren Sie kompakt die Anhängerbestimmungen, Gewichtsverhältnisse von Anhänger und Zugfahrzeug in Abhängigkeit von der vorhandenen Lenkberechtigung und wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Anhängern.

Anhängerart Anhänger Zugfahrzeug
Leichter Anhänger
mit Bremse
GG max. HzulGG*
Leichter Anhänger
ohne Bremse
2 x GG < EG+75 kg
Schwerer Anhänger GG max. HzulGG*

*… bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes

GG … Gesamtgewicht (Gesamtmasse)
EG … Eigengewicht (Eigenmasse)
HzulGG … Höchst zulässiges Gesamtgewicht

Zu klären ist, ob die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges die Last des Anhängers aufnehmen darf, ob also das momentane Gesamtgewicht des Anhängers nicht zu hoch für die Anhängevorrichtung ist.Die zulässigen Werte stehen im Zulassungsschein unter dem Punkt Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast.

Alle Klassen – Ohne E-Schein

Ohne den Führerschein der Klasse E dürfen abhängig vom Zugfahrzeug und der Führerscheinklasse folgende Anhänger gezogen werden:

Klasse Anhängerart
Klasse A Nur leichte Anhänger, die nicht breiter als das Zugfahrzeug sind. Gewichtsverhältnis: Bei leichten Anhängern ohne Bremsanlage muss das doppelte Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges sein.
Klasse B Leichte Anhänger (Gewichtsverhältnis s.o.) und
schwere Anhänger (Gewichtsverhältnis s.o.), sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt.
Klasse C Leichte Anhänger
Klasse C1 Leichte Anhänger
Klasse D Leichte Anhänger
Klasse F Mit Zugmaschinen, Motorkarren und landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen alle Anhänger gezogen werden.
Mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge dürfen Anhänger bis 3.500 kg HzulGG gezogen werden.

Alle Klassen – Mit E-Schein
Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:

Klasse Anhängerart
Klasse B+E Leichte und schwere Anhänger
Klasse C+E Alle Anhänger
Klasse C1+E Leichte Anhänger und
Anhänger deren HzulGG das EG des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug nicht über 12.000 kg liegt
Klasse D+E Alle Anhänger

Geschwindigkeitsbegrenzungen für Klasse B und Anhänger
Die Tabelle zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzungen in km/h für die Klasse B, wenn ein Anhänger gezogen wird:

Leichter
Anhänger

Schwerer
Anhänger

B + E

Ortsgebiet

50

50

50

Freilandstrasse

100

80

70

Autostrasse

100

80

80

Autobahn

100

100

80

Spezialfall Pferdeanhänger
Da ein Pferdetransport rechtlich als Großviehtransport gilt, sind folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten:

Höchstegeschw. bei Pferdetransport in km/h

Ortsgebiet

50

Freilandstrasse

70

Autostrasse

70

Autobahn

80

Quellen:

§ 2 FSG
§ 104 KFG
§ 61 KDV

Amt der NÖ Landesregierung
Allgemeines zum Ziehen von Anhängern