mieten statt kaufen....

Liebe Pferdeliebhaber!

Für den Kauf eines Pferdeanhängers müssen Sie ab € 5.000,- aufwärts kalkulieren.
Nicht berücksichtigt sind hier noch die Kosten für Service, Begutachtung, Reifen,
allgemeine Verschleißteile und Versicherung.

Vorteile bei movinghorse-Miete:
Das Mieten eines Pferdeanhängers kommt wesentlich günstiger als das Kaufen!
Keine starren Abhol- und Rückbringzeiten.
Die Anhänger sind TOP in Schuss, ausgewaschen und einsatzbereit!
Sie können den Anhänger täglich von 8.00 - 20.00h
jederzeit wieder am Abstellplatz abstellen!

Ein Notfallanhänger ist immer verfügbar!

Den Anhänger können Sie vor Rückgabe in Traiskirchen/Oeynhausen bei der AGIP-Großtankstelle J. Aberl + Team, Wr. Neustädterstraße 135. 2512 Oeynhausen. 02252/52359.
(kurz vor der A2-Auffahrt nach WIEN) 
wieder auswaschen!

Die   Mietpreise    

Schauen Sie sich auf den folgenden Seiten unsere Mietanhänger  ,  Mietbedingungen   und   Preise   an!
Sie werden positiv überrascht sein :-) 

 

Anhängerbestimmungen

Wissenswertes über Anhängerarten, wichtige Begriffe und Gewichtsverhältnisse!

Hier erfahren Sie kompakt die Anhängerbestimmungen, Gewichtsverhältnisse von Anhänger und Zugfahrzeug in Abhängigkeit von der vorhandenen Lenkberechtigung und wichtige Begriffe im Zusammenhang mit Anhängern.

Anhängerart und Gesamtgewicht 
Anhängerarten

Eingeteilt werden die Anhänger nach ihrem höchst zulässigen Gesamtgewicht und danach, ob sie eine Bremse haben oder nicht. Diese Angaben sind wichtig für das zu beachtende Gewichtsverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Hat der Anhänger maximal 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein leichter Anhänger.
Hat der Anhänger mehr als 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht, dann ist er ein schwerer Anhänger.

Leichte Anhänger können gebremst sein, müssen es aber nicht sein, schwere Anhänger haben immer eine Bremse. Die Bremse ist bei PKW-Anhängern eine Auflaufbremse.

Gesamtgewicht des Anhängers

Das momentane Gewicht des Anhängers, heißt Gesamtgewicht und ergibt sich aus dem Eigengewicht des Anhängers plus dem Gewicht seiner Beladung. Dieses Gesamtgewicht, darf die höchst zulässige Anhängelast der Anhängevorrichtung nicht überschreiten, da die Anhängevorrichtung sonst beim Beschleunigen und Abbremsen zu stark belastet wird. Die höchst zulässige Anhängelast finden Sie im Zulassungsschein des Zugfahrzeuges.

Klasse B - Ohne Klasse E

Wenn Sie mit einem PKW einen Anhänger ziehen wollen und nicht im Besitz der Klasse E sind,
müssen Sie folgende Gewichtsverhältnisse beachten: 

Anhängerart

Anhänger

-

Zugfahrzeug

Leichter Anhänger mit Bremse

GG

maximal

HzulGG*

Leichter Anhänger ohne Bremse

2 x GG

kleiner

EG + 75 kg

Schwerer Anhänger

HzulGG

maximal

EG

 *... bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes

GG ... Gesamtgewicht (Gesamtmasse)
EG ... Eigengewicht (Eigenmasse)
HzulGG ... Höchst zulässiges Gesamtgewicht 

Im Falle eines schweren Anhängers ist zu beachten,
dass die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug maximal 3.500 kg betragen darf.
Dies gilt nicht für leichte Anhänger (max. 750 kg HzulGG), hier ist im Extremfall eine Summe der HzulGG von 750+3500=4250 kg möglich.

Klasse B - Mit Klasse E 

Die Klasse E zu B wird benötigt wenn bei einem schweren Anhänger das höchst zulässige Gesamtgewicht des Anhänger größer als das Eigengewicht des Zugfahrzeuges ist, oder wenn die Sume der höchst zulässigen Gesamtgewichte über 3.500 kg liegt.
Die Klasse E zu B gibt dem Lenker von schweren Anhängern einen weit größeren Spielraum. Die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug darf über 3500 kg liegen. Besondere Bedeutung hat dies im Bereich der Pferdeanhänger. 

Anhängerart

Anhänger

-

Zugfahrzeug

Leichter Anhänger mit Bremse

GG

maximal

HzulGG*

Leichter Anhänger ohne Bremse

2 x GG

kleiner

EG + 75 kg

Schwerer Anhänger

GG

maximal

HzulGG*

 *... bei geländegängigen PKW und Kombi mit Auflaufbremse ist es das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichtes

GG ... Gesamtgewicht (Gesamtmasse)
EG ... Eigengewicht (Eigenmasse)
HzulGG ... Höchst zulässiges Gesamtgewicht

Zu klären ist, ob die Anhängevorrichtung des Zugfahrzeuges die Last des Anhängers aufnehmen darf, ob also das momentane Gesamtgewicht des Anhängers nicht zu hoch für die Anhängevorrichtung ist.Die zulässigen Werte stehen im Zulassungsschein unter dem Punkt Höchst zulässige Anhängelast und Stützlast.

 

Alle Klassen - Ohne E-Schein

Ohne den Führerschein der Klasse E dürfen abhängig vom Zugfahrzeug und der Führerscheinklasse folgende Anhänger gezogen werden:

Klasse

Anhängerart

Klasse A

Nur leichte Anhänger, die nicht breiter als das Zugfahrzeug sind. Gewichtsverhältnis: Bei leichten Anhängern ohne Bremsanlage muss das doppelte Gesamtgewicht des Anhängers kleiner als das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges sein.

Klasse B

Leichte Anhänger (Gewichtsverhältnis s.o.) und
schwere Anhänger (Gewichtsverhältnis s.o.), sofern die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge höchstens 3.500 kg beträgt.

Klasse C

Leichte Anhänger

Klasse C1

Leichte Anhänger

Klasse D

Leichte Anhänger

Klasse F

Mit Zugmaschinen, Motorkarren und landwirtschaftlichen selbstfahrenden Arbeitsmaschinen dürfen alle Anhänger gezogen werden.
Mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Sonderkraftfahrzeuge dürfen Anhänger bis 3.500 kg HzulGG gezogen werden.

 
Alle Klassen - Mit E-Schein

Mit dem Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger gezogen werden:

Klasse

Anhängerart

Klasse B+E

Leichte und schwere Anhänger

Klasse C+E

Alle Anhänger

Klasse C1+E

Leichte Anhänger und
Anhänger deren HzulGG das EG des Zugfahrzeuges nicht überschreitet und die Summe der HzulGG von Anhänger und Zugfahrzeug nicht über 12.000 kg liegt

Klasse D+E

Alle Anhänger

Geschwindigkeitsbegrenzungen für Klasse B und Anhänger

Die Tabelle zeigt die Geschwindigkeitsbegrenzungen für die Klasse B, wenn ein Anhänger gezogen wird:

Anhängerart

Ortsgebiet

Freilandstrasse

Autostrasse

Autobahn

Leichter Anhänger

50

100

100

100

Schwerer Anhänger

50

80

80

100

B + E

50

70

80

80

 
 
 
 
 
Spezialfall Pferdeanhänger

Da ein Pferdetransport rechtlich als Großviehtransport gilt, sind folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen zu beachten:

Anhängerart

Ortsgebiet

Freilandstrasse

Autostrasse

Autobahn

Pferdetransport

50

70

70

80

Quellen:
§ 2 FSG
§ 104 KFG
§ 61 KDV
http://www.noe.gv.at/Verkehr-Technik/Kraftfahrzeugueberpruefung-Genehmigung/Verwandte-Themen/1000_VT_LG.wai.html